Erster Abschnitt: Ausstellung und Form des Schecks
Art. 1 Wesentliche Bestandteile [1]
Der Scheck enthält:
die Bezeichnung als Scheck im Texte der Urkunde, und zwar in der Sprache, in der sie ausgestellt ist;
die unbedingte Anweisung, eine bestimmte Geldsumme zu zahlen;
den Namen dessen, der zahlen soll (Bezogener);
die Angabe des Zahlungsortes;
die Angabe des Tages und des Ortes der Ausstellung;
die Unterschrift des Ausstellers.
Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
SAAAA-73965
1Anm. d. Red.: Die Überschriften zu den einzelnen Artikeln sind nicht amtlich.