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Körperschaftsteuererklärung 1992
I. Anrechnungsverfahren
1. Investitionszulage § 30 Abs. 2 Nr. 2 KStG
Bei einer Betriebsaufspaltung steht der Anspruch auf InvZ nach § 4b InvZulG 1982 für Investitionen der Besitzgesellschaft für WG, die der Betriebs-GmbH verpachtet worden sind, sowohl der investierenden Besitzgesellschaft als auch nach § 4b Abs. 6 Nr. 1 oder § 4b Abs. 6 Satz 2 InvZulG der Betriebs-GmbH zu. Macht die Betriebsgesellschaft den Anspruch geltend, so ist die InvZ nach dem (BStBl 1992 II S. 264) als steuerfreie Vermögensmehrung im EK 02 zu erfassen. Es handelt sich nicht um eine Einlage der Besitzgesellschaft in das Vermögen der Betriebsgesellschaft, so daß die InvZ nicht im EK 04 zu erfassen ist. Der Zurechnung der InvZ im EK 02 steht nicht entgegen, daß die Ausschüttung dieser Vermögensmehrung an Gesellschafter der GmbH die Herstellung der Ausschüttungsbelastung auslöst. Es gibt keinen allgemeinen Rechtssatz, nach dem Steuerbefreiungen einer KapGes sich auch auf die Anteilseigner erstrecken müssen, wenn die KapGes ihren Gewinn ausschüttet.
2. Gesonderte Feststellung § 47 KStG
Die Freistellung des zu versteuernden Einkommens im KSt-Bescheid ist nach (NWB EN-Nr. 1727/92) für die Festsetzung d...