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ABC: S 12 . Steuertarif/Tarifvergünstigungen
I. Allgemeiner Steuertarif
Der ESt-Tarif ist ein Formeltarif. Hierunter versteht man einen Tarif, bei dem der StBetrag aufgrund der Bemessungsgrundlage mittels einer oder bei entsprechender Aufteilung der Bemessungsgrundlage mittels mehrerer mathematischer Formeln ermittelt wird. Bemessungsgrundlage für die tarifliche ESt ist das zu versteuernde Einkommen (§ 32a Abs. 1 EStG). Dem EStG sind ESt-Tabellen, und zwar jeweils eine Grundtabelle und eine Splittingtabelle als Anlage beigefügt.
Die ESt-Grund- und Splittingtabellen finden sich
für 1996/1997 in den Anlagen 2 und 3 (zu § 32a Abs. 4 und 5) EStG 1997,
für 1998 in den Anlagen 4 und 4a (zu § 52 Abs. 22c und 22d) EStG 1997, S. 3985
für 1999 in den Anlagen 2 und 3 (zu § 32a Abs. 4 und 5) EStG 1997 i. d. F. des StEntlG 1999/2000/2002,
für 2000/2001 in den Anlagen 4 und 4a (zu § 52 Abs. 42 und 43) EStG 1997 i. d. F. des StEntlG 1999/2000/2002,
für 2002 in den Anlagen 5 und 5a (zu § 52 Abs. 42 und 43) EStG 1997 i. d. F. des StEntlG 1999/2000/2002.
S. a. NWB G F. 3, 5107 ff. und 5159 ff., zu den KiSt-Sätzen 1999 NWB F. 12, 1465.
Wegen der Anwendung der Splittingtabelle bei Ehegatten, Verwitweten und Ehegatten einer aufgelösten Ehe s. § 32a Abs. 5 und 6 EStG. Bei Verwitw...BStBl 1998 II 350