Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
NWB Nr. 33 vom Seite 3031 Fach 3c Seite 5357

ABC: R 3 . Rechnungsabgrenzung

EStG §§ 5, 6, 7

1. Allgemeines. Als Rechnungsabgrenzungsposten (RAP) sind in der Handels- und Steuerbilanz auszuweisen (Aktivierungs-/Passivierungsgebot): auf der Aktivseite Ausgaben vor dem Abschlußstichtag, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen (§ 250 Abs. 1 HGB, § 5 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 EStG) sowie auf der Passivseite Einnahmen vor dem Bilanzstichtag, soweit sie Ertrag für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen (§ 250 Abs. 2 HGB; § 5 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 EStG). § 5 Abs. 1 Satz 1 EStG gilt als Grundsatz ordnungsmäßiger Buchführung auch für Land- und Forstwirte und Freiberufler, die ihren Gewinn nach § 4 Abs. 1 EStG ermitteln ( BStBl 1995 II 202). Als aktive RAP sind in der Steuerbilanz gem. § 5 Abs. 5 Satz 2 Nr. 1 und 2 EStG ferner anzusetzen (Aktivierungsgebot)

(1) als Aufwand berücksichtigte Zölle und Verbrauchsteuern, soweit sie auf am Abschlußstichtag auszuweisende WG des Vorratsvermögens entfallen, und

(2) als Aufwand berücksichtigte USt auf am Abschlußstichtag auszuweisende Anzahlungen.

Handelsrechtlich besteht insoweit lediglich ein Aktivierungswahlrecht (vgl. § 250 Abs. 1 Satz 2 HGB). Ist die Bildung eines RAP zu Unrecht unterblieben, ist sie in späteren Wj gewinnwirksam nachzuholen ( BStBl 1989 II 407).

2. Begriff und Bedeutung der Rechnungsabgrenzung. Posten der Rechnu...

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage

Seiten: 3
Online-Dokument

ABC: R 3 . Rechnungsabgrenzung

Erwerben Sie das Dokument kostenpflichtig.

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

NWB MAX
NWB PLUS
NWB PRO
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen