Suchen

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BMF 02.01.1990 IV B 7 - S 2770 - 40/89

Körperschaftsteuer; | Abschluß eines Beherrschungsvertrags (§ 14 KStG)

Nach § 14 Nr.2 Satz 2 KStG ist die organisatorische Eingliederung stets gegeben, wenn eine Organgesellschaft in der Rechtsform der AG oder der KGaA durch einen Beherrschungsvertrag i.S. des § 291 Abs.1 AktG die Leitung ihres Unternehmens dem Unternehmen des Organträgers unterstellt. Die Regelung in § 14 Nr.2 Satz 2 KStG gilt über § 17 Satz 1 KStG auch dann, wenn sich eine Organgesellschaft in Form einer GmbH durch Abschluß eines Beherrschungsvertrags, der im übrigen den Voraussetzungen des § 291 Abs.1 AktG entspricht, dem Unternehmen des Organträgers unterordnet ().

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

NWB MAX
NWB PLUS
NWB PRO
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen