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ABC: K 2 . Kapitaleinkünfte
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Inhaltsübersicht I. Einordnung in die Einkunfts- IV. Abzug von WK arten des EStG 1. Begriff Werbungskosten II. Bedeutung des Sparerfreibe- 2. Zufluß der Einnahmen, trags für den Abzug von WK Abfluß der WK III. Zuordnung der Erträge und 3. ABC der WK bei Kapital- Abzugsberechtigter einkünften V. Steuerabzug vom Kapitalertrag S. 2197 |
I. Einordnung in die Einkunftsarten des EStG
Wer Kapital besitzt, legt es i. d. R. so an, daß es Erträge bringt. Wird dieses Kapital zur Gründung, zur Erhaltung oder Erweiterung eines Betriebs investiert und damit Bestandteil eines BV, sind die Erträge, die das investierte Kapital erbringt, i. d. R. Einnahmen bei den Einkunftsarten des § 2 Abs. 1 Nr. 1-3 EStG (LuF, Gewerbebetrieb, selbständige Arbeit).
Mit diesen Einnahmen in Zusammenhang stehende Kosten sind als BA abz. Ihre Abz. richtet sich allgemein nach den für -> Betriebsausgaben geltenden Grundsätzen. Das gilt auch für den Fall, daß innerhalb des BV Erträge aus Aktien, Gm...