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ABC: F 10 . Freie Berufe/Sonstige selbständige Arbeit
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Inhaltsübersicht I. Begriff und Abgrenzung IV. Betriebseinnahmen II. Freiberufliche und gewerbliche V. Betriebliche Aufwendungen Tätigkeit (gemischte Tätigkeit) VI. Buchführung und Gewinn- III. Steuerliche Vorteile für ermittlung Freiberufler VII. Sonstige selbständige Tätigkeit |
I. Begriff und Abgrenzung
1. Freiberufliche Tätigkeit und sonstige selbständige Tätigkeit. In § 18 EStG ist nicht abschließend umschrieben, welche Tätigkeiten als freiberufliche Tätigkeiten und welche als sonstige selbständige Arbeit anzusehen sind. In beiden Fällen (§ 18 Abs. 1 Nr. 1 und 3 EStG) führt das Gesetz zu seiner Begriffsbestimmung Beispiele auf, so daß auch andere Tätigkeiten unter § 18 Abs. 1 Nr. 1 oder 3 EStG fallen können (vgl. H 136 EStH 1998).
Zu der freiberuflichen Tätigkeit gehören gem. § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG die selbständig ausgeübte wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische Tätigkeit (s. u. a. -> Künstler/künstlerische Tätigkeit) sowie ferner die selbständige Berufstätigkeit von namentlich im Gesetz aufgeführten 24 Personengruppen (z. B. -> BStBl 1973 II 159BStBl 1987 II 116