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ABC: E 2 . Ehrenamt/Ehrentitel/Wahlaufwendungen
I. Ehrenamt
1. Aufwendungen für ein Ehrenamt sind grds. als Leko nabz., insbes. wenn das Ehrenamt aus gesellschaftlichen oder politischen Gründen oder als Hobby (s. -> Liebhaberei) ausgeübt wird. Als WK bzw. BA sind sie jedoch dann abz., wenn das Ehrenamt in engem Zusammenhang mit einer Tätigkeit i. S. der Einkunftsarten des § 2 Abs. 1 Nr. 1 bis 7 EStG steht. Die Wahl muß nachweisbar und ausschließlich deshalb auf den Stpfl. gefallen sein, weil er Vertreter eines bestimmten Berufs oder Gewerbes ist ( RStBl 1936, 815; EFG 1993 712 rkr.). Die Aufwendungen sind abzugrenzen von evtl. -> Beiträgen zu Berufsständen und Berufsverbänden i. S. des § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 3 EStG.
Abz. sind bspw. Aufwendungen eines Handwerksmeisters als Handwerkskammerpräsident, eines Syndikus eines großen Unternehmens als Industrie- und Handelskammerpräsident, leitenden Angestellten für ehrenamtliche akademische Tätigkeit ( RStBl 1935, 757), Verlagsleiters zugleich als Vorsitzender eines Zeitungsverlegerverbandes ( w. v.), Universitätsprofessors als Rektor, Architekten als Mitglied eines Berufsverbandes, Pfarrers als Inhaber einer gering dotierten Dozentenst...BStBl 1981 II 368