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Gewerberecht; | Verordnung über die Sicherheit von Spielzeug
Die VO über die Sicherheit von Spielzeug v. ist im BGBl I S.2541 bekanntgemacht worden und am in Kraft getreten. Es handelt sich dabei um die Umsetzung der EG-Richtlinie 88/378/EWG. In den Verkehr gebrachtes Spielzeug muß das sog. EG-Zeichen (linker Halbkreis mit waagerechtem Mittelstrich) tragen.