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Aktuelle Entwicklungen bei der Betriebsaufspaltung
Betrachtet man die neuere Entwicklung der Betriebsaufspaltung in der Rspr. des BFH, so ist vor allem zu beobachten, dass die sachliche Verflechtung zugunsten der personellen Verflechtung an Gewicht verliert. Dadurch werden manche Vermieter von Betriebsgrundstücken - insbesondere von Bürogebäuden -, die bisher meinten, vermögensverwaltend tätig zu sein, zu Besitzunternehmen mit Einkünften aus Gewerbebetrieb. Auf der anderen Seite fallen manche Gesellschaften, die bisher nach Auffassung der FinVerw - und teilweise auch nach eigener Einschätzung - als gewerblich tätige Besitzunternehmen eingestuft wurden, nicht mehr unter die Gewerblichkeit. Die FinVerw hat hierzu Übergangsregelungen erlassen, die die hiermit verbundenen Einlage- und Entnahmeprobleme sowie die Möglichkeit der Änderung bestandskräftiger Steuerbescheide beleuchten.
I. Sachliche Verflechtung
Nach der BFH-Rspr. der 60er und 70er Jahre genügte es für die sachliche Verflechtung, wenn der Betriebsgesellschaft ein ”wesentlicher Teil des Anlagevermögens” überlassen wurde, der ”für die Betriebsführung wirtschaftliches Gewicht” besaß (, BStBl 1970 II S. 17; vgl. auch HG, DStR 2000 S. 1865). Allerdings tauchte sc...BStBl 1986 II S. 299BStBl 1997 II S. 565BStBl 2000 II S. 621