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Die Besteuerung der Leistungen aus einer Kapital-Lebensversicherung
I. Die Leistungen aus einer Kapitalversicherung
Dem Bezugsberechtigten fließt im Versicherungsfall (Tod des Versicherten oder Ablauf der vereinbarten Vertragslaufzeit) zunächst der im Versicherungsvertrag vereinbarte Kapitalbetrag zu, die Versicherungssumme. Sie setzt sich zusammen aus der angesammelten Prämienreserve, d. h. den Teilen der Versicherungsprämien, die nicht als Risikoprämie, als Abschlusskosten oder als Verwaltungskosten des Versicherungsunternehmens verbraucht sind, und aus ”rechnungsmäßigen” Zinsen, die das Versicherungsunternehmen geschäftsmäßig auf die Prämienreserve kalkuliert und ihr jährlich gutschreibt. Der Zinssatz beträgt 3,25 v. H. für Verträge, die seit dem abgeschlossen wurden. Für ältere Verträge variiert er, je nach Abschlusszeitpunkt zwischen 3 und 4 v. H.
Die Versicherungsunternehmen zahlen im Versicherungsfall aber nicht nur die Versicherungssumme (einschließlich der ”rechnungsmäßigen” Zinsen) aus, sondern sie gewähren darüber hinaus Überschussanteile (”außerrechnungsmäßige” Zinsen, ”Dividenden”, ”Gewinnanteile”). Diese stellen einen wesentlichen Teil der aus der Vermögensanlage der Prämien erwirtschafteten zusätzlichen Erträge der Versicherungsuntern...