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Doppelte Eigenheimzulage für Ehegatten auch bei Objekten in räumlichem Zusammenhang
Nach § 6 EigZulG können Ehegatten insgesamt zweimal EigZ erhalten. Dies gilt gem. § 4 EigZulG auch, wenn die Objekte nicht (beide) selbstgenutzt, sondern unentgeltlich an nahe Angehörige i. S. von § 15 AO zu Wohnzwecken überlassen werden. Nach § 6 Abs. 1 Satz 2 zweiter Halbsatz ist die zweifache Förderung durch EigZ jedoch nicht möglich, wenn die beiden Objekte in räumlichem Zusammenhang stehen. Von dieser Regelung gibt es nach dem (NWB EN-Nr. 1126/2002) nun eine Ausnahme.
I. Sachverhalt
Der entschiedene Fall ist ein Alltagsfall, wie er in jeder Praxis mehrfach vorkommen dürfte. Ein Ehepaar hatte ein Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung errichtet und die Einliegerwohnung unentgeltlich den Eltern eines Ehegatten zu Wohnzwecken überlassen. Dies geschah, damit sich die Eltern, die sich bereits im Rentenalter befanden, an der Betreuung der Kinder beteiligen konnten. Zudem sollte dadurch auch eine später vielleicht einmal notwendige Pflege der Eltern erleichtert werden. Der Zugang zu beiden Wohnungen war allerdings nur über eine gemeinsame Diele möglich. Die Ehegatten beantragten für beide Wohnungen EigZ. Es bestand Einigkeit darüber, dass g...