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Gleichheitsgerechte Besteuerung von Pensionen und Renten
Zum
I. Die lang erwartete Entscheidung des BVerfG
Das Problem schwelt seit langem. Die Politik hat sich ungeachtet einer 30 Jahre lang auf hohem Niveau geführten umfänglichen Reformdiskussion zu keiner Lösung durchringen können. Die Fachwelt erwartete, das BVerfG werde den gordischen Knoten durchschlagen und dem Parlament die Verantwortung für den allfälligen steuerlichen Zugriff auf die Renten abnehmen. Das Urteil ist nunmehr gesprochen. Das BVerfG hat seinem Urt. v. - 2 BvL 17/99 (BGBl 2002 I S. 1305) den folgenden
Tenor, der nach § 31 BVerfGG Gesetzeskraft hat, vorangestellt:
”1. § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 und Abs. 2 Satz 1 EStG in der für den Veranlagungszeitraum 1996 geltenden Fassung . . . einschließlich aller nachfolgenden Fassungen, ist mit Artikel 3 Absatz 1 GG unvereinbar, soweit einerseits Versorgungsbezüge bis auf einen Versorgungs-Freibetrag von höchstens insgesamt 6 000 Deutsche Mark zu den steuerpflichtigen Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit gehören und andererseits Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung gemäß § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a EStG in seinen jeweiligen Fassungen nur mit Ertragsanteilen besteuert werden, deren Höhe unabhängig davon festgesetzt ist, in welchem Umfang dem Rentenbezug Beitragsleistungen der Versicherten aus v...