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Einzelfragen zur neuen Bauabzugssteuer
”Endlich Klarheit bei der neuen Bauabzugssteuer” könnte man meinen, denn seit dem existiert ein 24-seitiges BMF-Schreiben (IV A 5 - S 1900 - 292/01; s. NWB F. 3 S. 11789), welches vor Veröffentlichung ”im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder” abgestimmt wurde. Bereits am 24. 9. 2001 wurde auf den Internetseiten des BMF ein Merkblatt veröffentlicht, wodurch der Interessierte vorab Informationen zur Bauabzugssteuer aus Sicht des BMF erhalten konnte.
Bevor auf die Inhalte des Merkblatts und des BMF-Schreibens eingegangen wird, soll nochmals betont werden, dass diese Verwaltungsanweisungen keinen bindenden Charakter für Steuerpflichtige und vor allem nicht für Richter der Finanzgerichte und des Bundesfinanzhofs entfalten können (zur Rechtsnatur von BMF-Schreiben s. auch NWB . Aktuelles . 38/2001 und Schroen, NWB F. 3 S. 11683, 11693). Ausschließlich das Steuergesetz und die Durchführungsverordnung sind für Steuerpflichtige und Gerichte bindend.
Vor diesem Hintergrund sind die im Merkblatt und im BMF-Schreiben zum Teil vorhandenen Erleichterungen entsprechend vorsichtig zu beurteilen.
Nachfolgend werden nur einige besonders in...