Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Einkommensteuer; | Aufgabe eines Betriebszweigs als Betriebsumstellung (§ 6b EStG)
Die Ausführungen des Schleswig-Holsteinischen FG im nrkr. Urt. v. - III 941/87 (EFG 1989, 626) sind wie folgt zusammengefaßt: (1) Der Begriff der Betriebsumstellung i.S. von § 6b Abs.1 Satz 1 EStG umfaßt alle wesentlichen Veränderungen der betrieblichen Struktur oder Organisation sowie der Produktions- und Bewirtschaftungsart. (2) Eine derartige Betriebsumstellung, die zur Bildung einer den stl. Gewinn mindernden Rücklage berechtigt, liegt auch dann vor, wenn bei einem landwirtschaftlichen Mischbetrieb (Milchviehwirtschaft, Rindermast, Schaftierhaltung) der den Gesamtbetrieb prägende Betriebszweig der Milchviehbewirtschaftung unter Veräußerung des Milchviehbestandes und Abverpachtung von 60 v.H. der zuvor bewirtschafteten Flächen aufgegeben wird und sich fortan das betriebliche Schwergewicht auf die Masttierhaltung ...