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Steuerrechtliche Behandlung von Umtauschanleihen mit Gläubigerwahlrecht (unechte Wandelanleihen)
Das BMF hat in einem Schr. v. - IV C 1 - S 2252 - 145/00 (vgl. NWB EN-Nr. 883/2000) zur steuerlichen Behandlung von Umtauschanleihen mit Gläubigerwahlrecht Stellung genommen. Diese Umtauschanleihen stellen das Spiegelbild zu den sog. Aktienanleihen (Cash-or-Share-Bonds, auch als Equity-Linked-Notes oder Equity-Structured-Notes bezeichnet) dar. Aktienanleihen sind regelmäßig kurzlaufende (ein oder zwei Jahre) hochverzinsliche Schuldverschreibungen (Festzinsanleihen) mit Rückzahlungswahlrecht des Emittenten. Dieser hat bei Eintritt bestimmter Bedingungen das Recht, die Rückzahlung der Anleihe nicht in Cash, sondern durch die Lieferung von Aktien eines im Voraus festgelegten Unternehmens vorzunehmen (Einzelheiten dazu s. Harenberg, NWB F. 3 S. 10713; Singer, DStZ 1999 S. 281; , NWB EN-Nr. 1504/99). Bei den hier zu besprechenden festverzinslichen Umtauschanleihen erwirbt der Anleger (Kapital- und Zinsgläubiger) mit der Anleihe die Option, am Ende der Laufzeit vom Schuldner den Anleihenennbetrag in Cash (Nennwert) oder in Form...