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Negative Einkünfte aus Verlustzuweisungsmodellen
- Anmerkungen zum Anwendungsschreiben zu § 2b EStG -
Die Finanzverwaltung hat mit Schreiben v. (a. a. O.) die lange erwarteten Leitlinien zur Auslegung des § 2b EStG niedergelegt. § 2b EStG beschränkt die Verlustverrechnung bei negativen Einkünften aus der Beteiligung an Verlustzuweisungsgesellschaften und ähnlichen Modellen (sog. Verlustzuweisungsmodelle). Mit der Vorschrift hat der Gesetzgeber auch im Hinblick auf die verwendeten Formulierungen weitgehend Neuland betreten. Insbesondere die Unbestimmtheit dieser Vorschrift und der hier verwendeten Rechtsbegriffe begegnet allgemeiner Kritik und hat bei den betroffenen Stpfl. sowie den Fondsinitiatoren große Unsicherheit und infolgedessen Zurückhaltung bei Investitionen ausgelöst.
I. Allgemeines
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§ 2b EStG gilt für negative Einkünfte aus Verlustzuweisungsmodellen.
§ 2b EStG kommt nur für negative Einkünfte aus Verlustzuweisungsmodellen zur Anwendung. Der Begriff der Verlustzuweisungsmodelle umfasst neben den typischen Verlustzuweisungsgesellschaften auch andere Investitionen, sofern hieraus negative Einkünfte resultieren.
1. Gewinn- bzw. Überschusserzielungsabsicht
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Die Anwendung des § 2b EStG setzt eine einkommensteuerlich relevante Tät...BStBl 1996 II S. 219BStBl 1992 I S. 434BStBl 1998 I S. 1444