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Sonderausgabenabzug für hauswirtschaftliche Beschäftigungsverhältnisse
Mit der Neuordnung der geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse durch Änderung einschlägiger Bestimmungen des SGB sowie weiterer Gesetze im Jahr 1999 ist als Folge auch der im EStG geregelte Sonderausgabenabzug von Aufwendungen für hauswirtschaftliche Beschäftigungsverhältnisse durch das StEntlG 1999/2000/2002 einer weitreichenden Veränderung unterzogen worden. Obwohl die Einzelheiten der Änderung lediglich eine Umsetzung der gesetzlichen Neufassung der sog. 630-DM-Jobs darstellen, haben sich für die praktische Anwendung des geänderten Gesetzeswortlauts dennoch einige Zweifelsfragen ergeben.
I. Tatbestandsvoraussetzungen
Nach § 10 Abs. 1 Nr. 8 EStG können Aufwendungen des Stpfl., soweit sie nicht in unmittelbarem wirtschaftlichen Zusammenhang mit steuerfreien Einnahmen stehen, für ein hauswirtschaftliches Beschäftigungsverhältnis bis zur Höhe von 18 000 DM pro Kj als Sonderausgabe abgezogen werden. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass zum einen aufgrund des jeweiligen Beschäftigungsverhältnisses Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung geleistet werden und zum anderen es sich bei dem Beschäft...