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AfA-Bemessungsgrundlage nach Betriebsaufgabe
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I. Problemstellung
Der nachfolgende Beitrag befasst sich mit der AfA-Bemessungsgrundlage eines Gebäudes, das nach einer Überführung vom BV in das Privatvermögen zur Erzielung von Einkünften aus VuV im Sinne des § 21 EStG eingesetzt wird. Grundsätzlich dienen die Anschaffungs- oder Herstellungskosten eines WG als Bemessungsgrundlage der AfA (§ 7 EStG). Allerdings sind diese Vorschriften nicht unmittelbar anwendbar, wenn ein Gebäude aus dem BV in das Privatvermögen überführt und vermietet wird, weil in einem solchen Fall eine Anschaffung tatsächlich nicht stattfindet. Nach Ansicht der FinVerw dienen die ursprünglichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten (Buchwert) weiterhin als AfA-Bemessungsgrundlage, wenn die stillen Reserven beim Übergang in das Privatvermögen wegen des Freibetrags nach § 16 Abs. 4 EStG nicht besteuert werden.
II. Argumente für den Ansatz des bisherigen Buchwertes
Gegen den Ansatz des bei Betriebsaufgabe gemäß § 16 Abs. 3 Satz 5 EStG anzusetzenden gemeinen Wertes als künftige AfA-Bemessungsgrundlage spricht, dass dadurch im Einzelnen nicht entstandener Auf...BStBl 1994 II S. 749