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NWB Nr. 22 vom Seite 2087 Fach 3 Seite 11155

Einbringung einzelner zum Privatvermögen gehörender Wirtschaftsgüter in das betriebliche Gesamthandsvermögen einer Personengesellschaft

- Anwendung des -

Der VIII. Senat des BFH behandelt im Urt. v. - VIII R 69/95 (NWB EN-Nr. 321/99) die Einbringung einer wesentlichen Beteiligung i. S. des § 17 EStG aus dem Privatvermögen in das betriebliche Gesamthandsvermögen einer Personengesellschaft gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten als tauschähnlichen Vorgang, der beim einbringenden Gesellschafter zu einer entgeltlichen Veräußerung i. S. des § 17 EStG und bei der aufnehmenden Personengesellschaft zu einem Anschaffungsgeschäft führt. Der BFH ist damit von der Auffassung der FinVerw abgewichen, die eine Veräußerung durch den Gesellschafter i. S. des § 17 EStG verneint und den Vorgang als Einlage i. S. des § 4 Abs. 1 Satz 5 EStG i. V. mit § 6 Abs. 1 Nr. 5 EStG ansieht ( BStBl 1978 I S. 8, Tz. 49). Zur Anwendung der Rechtsgrundsätze des o. g. BFH-Urt. nimmt das wie folgt Stellung:

I. Allgemeine Anwendung und Bedeutung des BFH-Urteils

Die Rechtsgrundsätze des sind in allen offenen Fällen anzuwenden. Tz. 49 des BStBl 1978 I S. 8

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