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BMF 21.12.1989 IV A 2 S 7229 8/89

Umsatzsteuer; | Goldpreis-Durchschnittswert und Silberpreis für 1990 (§ 12 UStG; Nr.54 der Anlage zum UStG)

Nach Tz.169 des (BStBl 1983 I 567) kann aus Vereinfachungsgründen bei der Ermittlung des Metallwerts von Goldmünzen der für die Monate Januar bis November für den Kilogramm-Goldbarren mit einem Feingehalt von 999,9 v. T. ermittelte Goldpreis-Durchschnittswert (ohne USt) für das gesamte folgende Kalenderjahr zugrunde gelegt werden. Im Jahr 1990 ist ein Goldpreis-Durchschnittswert (ohne USt) von 23 077 DM für den Kilogramm-Goldbarren anzuwenden. Nach Tz.170 des Schr. v. (a.a.O.) kann aus Vereinfachungsgründen bei der Ermittlung des Metallwerts (Silberwerts) von Silbermünzen der letzte im Monat November festgestellte Rücknahmepreis je Kilogramm Feinsilber (DEGUSSA-Silberpreis) für das gesamte folgende Kalenderjahr zugrunde gelegt werden. Für das Kalenderjahr 1990 ist die We...BStBl 1987 I 811BStBl 1988 I 90BStBl 1988 I 587

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