Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Änderungen bei der Besteuerung wesentlicher Beteiligungen
Welche Änderungen das StEntlG 1999/2000/2002 im Bereich des § 17 EStG gebracht hat, läßt sich schnell aufzählen:
Die Beteiligungsgrenze wurde auf 10 v. H. herabgesetzt.
Das Verlustausgleichsverbot wurde neu gefaßt.
Bei der Herabsetzung der Beteiligungsgrenze erwachsen die eigentlichen Probleme daraus, daß der Gesetzgeber auf eine besondere Übergangsregelung verzichtet hat. Die Neuregelung gilt deshalb für alle Verkäufe ab dem 1. 1. 1999 (§ 52 Abs. 1 EStG). Damit tritt eine direkte und indirekte Rückwirkung in verschiedener Hinsicht ein.
Die Neuregelung des Verlustausgleichsverbots macht die Regelung zwar, wie sich der Gesetzgeber selbst lobt, ”treffsicherer”. Gleichwohl gilt weiterhin, daß die gesetzgeberische Zielsetzung nicht vollständig erreicht wird und das Verlustausgleichsverbot außerdem viele Stpfl. trifft, bei denen keine sachliche Rechtfertigung erkennbar ist, die Verluste von der steuerlichen Berücksichtigung auszuschließen.
Die eigentliche Frage bei dem Verlustausgleichsverbot lautet deshalb: Warum hat der Gesetzgeber sich damit begnügt, die Regelung lediglich ”treffsicherer” zu machen und sich nicht aufgerafft, eine tatsächlich treffsichere Regelung in die...