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Einzelfragen zur Nutzungswertbesteuerung
Eigentlich könnte man das obige Thema mit dem (abgewandelten) Zusatz ”Totgesagtes lebt länger” versehen. Denn die ertragsteuerlichen Probleme, die mit der eigengenutzten Wohnung zusammenhängen, sollten grds. schon zum ”beerdigt” werden und damit die Auseinandersetzungen künftig entfallen. Dieses Ergebnis ist bei einem größeren Teil der Wohnungen, die vom Eigentümer selbst bewohnt wurden oder werden, eingetreten. Trotzdem hat die Eigennutzung von Wohnraum auch heute noch erhebliche Bedeutung: Denn zu der seinerzeit großzügig bemessenen Übergangsregelung des § 52 Abs. 15, Abs. 21 Satz 2 EStG, die am 31. 12. 1998 ausläuft, genießen bestimmte eigengenutzte Wohnungen weiterhin Vergünstigungen (vgl. unten VII). Die Komplexität unseres Abgabenrechts läßt überdies befürchten, daß nicht nur die Gesetzgebung zum Wohneigentum wie bisher für Bewegung sorgen wird, sondern daß aus der Herausnahme des Wohnraums aus dem steuerlichen Bereich zusätzliche Probleme entstehen werden. Hat schon früher das sog. unechte Zweifamilienhaus zu wohnungspolitischen Fehlentwicklungen geführt, so sollte in der Zukunft mehr bedacht werden, daß d...