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Entgeltliche Aufnahme eines Sozius in eine Einzelpraxis als tarifbegünstigter Veräußerungsvorgang
- (BStBl 1998 II S. 475) -
I. Verfahrensrechtliche Ausgangslage
Der XI. Senat des dem Großen Senat des BFH die folgende Rechtsfrage zur Entscheidung vorgelegt:
”Ist die entgeltliche Aufnahme eines Sozius in eine Einzelpraxis als Veräußerung i. S. des § 18 Abs. 3 EStG zu beurteilen?”
Der vorlegende Senat wollte diese Frage bejahen, sah sich an dem Erlaß eines entsprechenden Urteils jedoch durch zwei Urteile des IV. Senats des BStBl 1981 II S. 568; v. , BStBl 1984 II S. 518) gehindert. Dieser hatte dort in zwei ähnlich gelagerten Fällen entschieden, daß die Ausgleichszahlung, die ein Rechtsanwalt anläßlich der Einbringung seiner Praxis in eine neu zu gründende Sozietät mit einem anderen Rechtsanwalt von diesem erhält, dann nicht nach §§ 16 Abs. 4, 34 Abs. 1 EStG steuerbegünstigt ist, wenn nicht alle stillen Reserven der eingebrachten Praxis aufgedeckt worden sind. Der XI. Senat, der von diesen Entscheidungen abweichen wollte, hat deshalb mit Beschluß v. (BFH/NV 1998 S. 444) angefragt, ob der IV. Senat an seiner in den vorzitierten Entscheidungen vertretenen Auffassung festhalte. Dieser wiederum hat mit Beschluß v. entschieden, daß er an seiner bisherigen Rechtsauffassung mehrheitlich festhalte ...