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NWB Nr. 27 vom Seite 2169 Fach 3 Seite 10481

Herstellungsmaßnahmen bei Spekulationsgeschäften

von Richter am BFH Lothar Fischer, Hemmingen

- (BStBl 1998 II S. 135) -

Mit seinem hat der BFH seine Rspr. zu § 23 EStG und dem Erfordernis der Nämlichkeit durch Abgrenzung zum Rohbau-Fall ( BStBl II S. 652) verdeutlicht.

I. Sachverhalt

Der Kläger (Kl.) erwarb im Oktober 1987 drei Eigentumswohnungen (ETW) im Dachgeschoß eines Hauses, eine davon in nicht ausgebautem Zustand. Bei dieser Dachgeschoßwohnung handelte es sich um einen Dachboden ”in absolutem Rohzustand . . . mit umfangreichen Schuttmassen”, ohne Innenwände und Versorgungsleitungen, nur die Dachziegel waren sichtbar. In der Folgezeit baute der Kl. den Dachboden mit Materialaufwand und Eigenleistungen zu einer Wohnung aus und veräußerte die - nunmehr ausgebaute - ETW mit Vertrag vom Februar 1989.

Das FA behandelte Anschaffung und Veräußerung der ETW als Spekulationsgeschäft. Nach erfolglosem Vorverfahren gab das FG der Klage wegen fehlender Nämlichkeit zwischen angeschafftem (Dachboden) und veräußertem (Dachgeschoßwohnung) WG statt. Der BFH verwies unter Aufhebung des Urt. die Sache an das FG zurück.

II. Entscheidung des Bundesfinanzhofs

1. Zu den von § 23 EStG erfaßten Grundstücken zählt auch das Wohnungseigentum i. S. des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) als besonders ...BStBl 1977 II S. 384

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