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Abzug von Schuldzinsen als Betriebsausgaben beim sog. Zwei- oder Drei-Konten-Modell
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I. Sachverhalt
Die Entscheidung des GrS hat Vorlagebeschlüsse des XI. Senats v. (BStBl II S. 877) und des X. Senats v. (BStBl II S. 882) zum Gegenstand, die zu gemeinsamer Entscheidung miteinander verbunden wurden (§ 73 Abs. 1 Satz 1 FGO).
Vorgelegte Rechtsfragen durch den XI. Senat:
Sind Schuldzinsen für ein Darlehen, mit dessen Valuta ein betrieblich begründeter Sollsaldo auf einem betrieblichen Kontokorrentkonto ausgeglichen, das aber in zeitlichem Zusammenhang mit dem Erwerb eines zur Eigennutzung bestimmten Wohngrundstücks aufgenommen wird, als BA abziehbar, wenn die Betriebseinnahmen auf einem anderen Konto angesammelt werden, um eine betragsmäßig der Darlehensvaluta entsprechende Kaufpreisrate für das Grundstück zu zahlen?
Vorgelegte Rechtsfragen durch den X. Senat:
Läßt sich ein Abzug von Schuldzinsen als BA allein dadurch erreichen, daß der Stpfl. planmäßig betriebliche Einnahmen und Ausgaben über formell getrennte Bankkonten leitet und von dem Einnahmekonto Beträge für Investitionen im privaten Bereich entnimmt und Ausgaben zu Lasten des Kreditkontos bestreitet (sog. Zwei-/Drei-Konten-Modell)?
1. Sachverhalt der Vorlage durch den XI. Senat (GrS 2/95)
Der Kl., ein selbständiger Apotheke...