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AGB | Wirksame Entgeltklausel für Bankauskünfte
Die Auskunftserteilung durch eine Bank ist eine zusätzliche Leistung, die von sonstigen Gebühren für Kontoführung usw. nicht abgedeckt ist. Eine Entgeltklausel für Bankauskünfte i. H. eines Betrags von 25 € ist unbedenklich.
Die beanstandete Klausel ist nach Ansicht des Gerichts einer AGB-rechtlichen Inhaltskontrolle entzogen, da sie ein Entgelt für eine echte Zusatzleistung i. S. der AGB der Bank festsetzt. Die Bezeichnung des Entgelttatbestands mit „Bankauskunft“ im Preisverzeichnis der Bank mache ausreichend klar, dass nicht jede Auskunft der Bank gemeint sei, die sich der Bankkunde auch etwa im Zusammenhang mit der Führung seines Kontos erbitte. Aus Sicht eines [i]Müller, NWB 30/2018 S. 2193verständigen Vertragspartners seien in AGB verwendete Rechtsbegriffe gemäß ihrer juristische...