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BFH 19.12.2018 I R 1/17, NWB 25/2019 S. 1798
Umwandlungssteuer | Keine Änderung des Antrags nach § 20 Abs. 5 Satz 1 UmwStG 2006
Die nachträgliche Änderung eines nach § 20 Abs. 5 Satz 1 UmwStG 2006 gestellten Antrags ist laut unzulässig.