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Erbschaftsteuer: Begünstigung für GmbH-Beteiligung bei sog. Poolvereinbarung
Eine Beteiligung an einer GmbH von bis zu 25 % ist erbschaftsteuerlich als Betriebsvermögen begünstigt, wenn der GmbH-Gesellschafter mit anderen GmbH-Gesellschaftern eine sog. Poolvereinbarung trifft, in der sich die Gesellschafter zu einer einheitlichen Verfügung über die GmbH-Anteile und zu einer einheitlichen Stimmrechtsausübung verpflichten und die Gesellschafter zusammen eine Beteiligungsquote von mehr als 25 % erreichen. Die Verpflichtung über eine einheitliche Verfügung über die GmbH-Anteile kann im Gesellschaftsvertrag oder in einer gesonderten Vereinbarung getroffen werden, während die Vereinbarung über die einheitliche Stimmrechtsausübung auch mündlich vereinbart werden kann.
Hintergrund: Der Gesetzgeber stellt Betriebsvermögen bei der Erbschaftsteuer zu 85 % ...