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NWB Nr. 43 vom Seite 3861 Fach 3 Seite 10211

Forderungsverzicht eines Gesellschafters

von Prof. Dr. Heinrich List, Präsident des Bundesfinanzhofs a. D., München

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I. Sachverhalt

Gegenstand der Entscheidung des Großen Senats (GrS) bilden die Sachverhalte, der drei Revisionsverfahren zugrunde liegen, die durch den Vorlagebeschluß des I. Senats v. - I R 23/93, I R 58/93 und I R 103/93 (BStBl 1995 II S. 27) verbunden wurden.

1. Sachverhalt I R 23/93

Eine GmbH, Gesellschafter A und B, hatte von einer GbR, Gesellschafter P und R, Brüder und Ehemann von A und B, wesentliche Betriebsgrundlagen gepachtet. Wegen der Pachtzinsen war die GmbH in 1982 mit 160 000 DM in Rückstand geraten. Die nicht bezahlten Pachtzinsen wurden in Darlehensverbindlichkeiten umgewandelt. Außerdem hatten die Gesellschafter und Geschäftsführer der GbR gegenüber der GmbH Darlehensforderungen in Höhe von 12 000 DM. Durch Erlaßverträge sowie durch privatschriftliche Erklärungen verzichteten P und R sowohl persönlich als auch als Geschäftsführer gegenüber der GmbH auf die Darlehensforderungen.

Das FA behandelte den Wegfall der Verbindlichkeiten gewinnerhöhend, das FG als Einlage.

2. Sachverhalt I R 58/93

Eine GmbH hatte ihrem Geschäftsführer (X) eine Pensionszusage gegeben, für die sie in der Bilanz (zum ) eine Rückstellung von rd. 600 000 DM gebildet hatte. Anlä...

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