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LSG Nordrhein-Westfalen Urteil v. - L 9 SO 145/17

Die Beteiligten streiten über einen Anspruch auf Erstattung der Aufwendungen der Klägerin als Nothelfer für zwei stationäre Krankenhausbehandlungen vom 31.01.2015 bis 04.02.2015 in Höhe von 2.731,98 EUR und vom 18.07.2015 bis 21.07.2015 in Höhe von 2.788,33 EUR, insgesamt 5.520,31 EUR.

Fundstelle(n):
PAAAH-16940

Preis:
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Nutzungsdauer:
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LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil v. 13.09.2018 - L 9 SO 145/17

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