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Meldepflichten für innergemeinschaftliche Dienstleistungen
[i]Eckert, Neuerungen bei der Umsatzsteuer ab 2019, BBK 3/2019 S. 118 NWB LAAAH-05976 Unternehmer, die Dienstleistungen im Gebiet der Europäischen Union ausführen, müssen umsatzsteuerliche Besonderheiten beachten. Im ersten Schritt sind die Art der Dienstleistung sowie der Status des Empfängers der Dienstleistung zu bestimmen. In einem zweiten Schritt ist zu prüfen, ob es Melde- und Rechnungsausstellungspflichten gibt oder der Unternehmer die Sonderregelung des sog. Mini-One-Stop-Shops in Anspruch nehmen kann. Der Beitrag bietet einen Überblick über die einzelnen Besonderheiten und gibt schwerpunktmäßig Hinweise zur richtigen Buchung von meldepflichtigen Dienstleistungen sowie von elektronischen Dienstleistungen an Privatpersonen.
Eine Kurzfassung des Beitrags finden Sie .
I. Regelungen zur Meldepflicht innergemeinschaftlicher Vorgänge
[i]Wenning, Zusammenfassende Meldung, infoCenter NWB IAAAB-05703 Mit dem Jahressteuergesetz 2009 wurden im Zuge der Umsetzung des sog. Mehrwertsteuerpakets neue Regelungen zu Meldepflichten von innergemeinschaftlichen Vorgängen getroffen. Nunmehr sind nicht nur innergemeinschaftliche Lieferungen bzw. innergemeinschaftliche Dreiecksgeschäfte nach § 25b UStG in der sog. Zusammenfassenden Meldung anzugeben, sondern auch bestimmte innergemeinschaftli...