Umsatzsteuerliche Behandlung der entgeltlichen Überlassung von
Freiwilligen im Rahmen eines Freiwilligendienstes an die jeweiligen
Beschäftigungsstellen
Leitsatz
1. Leistungen, die ausschließlich und unmittelbar darauf gerichtet sind, den Einsatz von Zivildienstleistenden bei nach §
4 ZDG anerkannten Beschäftigungsstellen zu ermöglichen und durchzuführen sind als eng mit der Sozialfürsorge und der sozialen
Sicherheit verbundene Leistungen im Sinne des Art. 132 g MwStSystRL zu qualifizieren.
2. Die Überlassung von Freiwilligen, die im Rahmen von Vorbereitungslehrgängen und Qualifikationskursen auf ihren Freiwilligendienst
vorbereitet und im Freiwilligendienst pädagogisch begleitet werden, an die jeweiligen Einsatzstellen im Freiwilligendienst
gegen Kostenerstattung, unterfällt der Steuerbefreiung nach Art. 132 g MwStSystRL.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2019 S. 1477 Nr. 17 OAAAH-16855
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Online-Dokument
Hessisches Finanzgericht
, Urteil v. 17.12.2018 - 1 K 2306/17
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