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FG Düsseldorf | Spin-off einer US-amerikanischen Aktiengesellschaft – Steuerfreiheit einer Sachausschüttung
Eine Abspaltung i. S. von § 20 Abs. 4a Satz 7 EStG liegt bereits dann vor, wenn die typusbestimmenden Merkmale einer Abspaltung i. S. von § 123 Abs. 2 UmwG feststellbar sind. Ist dies der Fall und liegen die Voraussetzungen des § 20 Abs. 4a Satz 1 EStG vor, führt die Zuteilung der Aktien an den übernehmenden Rechtsträger nicht zu einer nach § 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 EStG steuerpflichtigen Sachausschüttung, sondern dazu, dass die übernommenen Anteile steuerlich an die Stelle der bisherigen Anteile treten.
Der Kläger [i]Entgegen der Finanzverwaltung müssen nicht alle typusbestimmenden Merkmale nachgewiesen werden war seit den 1990er Jahren Aktionär der Hewlett-Packard Company (HPC). Mit Wirkung zum änderte die HPC ihren Namen in Hewlett-Packard Incorporated (HPI). Anschließend übertrug die HPI ihr Unternehmenskundengeschäft im Wege eines sog. Spin-off auf die im Februar 2015 gegründete Tochtergesellschaft Hewlett-Packard Enterprise Company (HPE). Die Aktion...