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STFAN Nr. 6 vom Seite 25

Funktions-Wirtschaftsgüter bei Gebäuden

Dipl.-Kfm. (FH) Udo Cremer; Aurich

Fallbeispiel

U erwirbt am (= Übergang von Nutzen und Lasten) ein bebautes Grundstück zum Preis von 1.000.000 € umsatzsteuerfrei. Vom Gesamtkaufpreis entfallen 20 % auf den Grund und Boden. Im Erdgeschoss betreibt er sein eigenes Einzelhandelsgeschäft, das 1. Obergeschoss ist an eine Arztpraxis vermietet, das 2. Obergeschoss an ein älteres Ehepaar zu Wohnzwecken vermietet und im 3. Obergeschoss wohnt U selbst. Alle Geschosse des Gebäudes sind gleich groß. Der Kaufpreis wurde vom betrieblichen Bankkonto des U bezahlt. Das Baujahr des Gebäudes ist 2001.

Einführung

Wird ein Gebäude teils eigenbetrieblich, teils fremdbetrieblich, teils zu eigenen und teils zu fremden Wohnzwecken genutzt, ist jeder der vier unterschiedlich genutzten Gebäudeteile ein besonderes Wirtschaftsgut, weil das Gebäude in verschiedenen Nutzungs- und Funktionszusammenhängen steht (R 4.2 Abs. 3 Satz 3 Nr. 5 i. V. m. Abs. 4 Satz 1 EStR). Die Gebäudeanschaffungskosten von 800.000 € sind nach dem Verhältnis der Nutzfläche entsprechend auf die einzelnen Gebäudeteile aufzuteilen (R 4.2 Abs. 6 EStR) und entfallen damit zu jeweils 25 % = 200.000 € auf jeden Gebäudeteil. Eine entsprechende Aufteilung ist auch für den Grund und Boden vor...