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STFAN Nr. 6 vom Seite 2

Steuerliches Einlagekonto (§ 27 KStG)

Dipl. Finanzwirt (FH) Florian Becker; Koblenz

Schüttet eine Kapitalgesellschaft Dividenden an ihre Anteilseigner aus, führt dies bei den Anteilseignern grundsätzlich zu Einkünften aus Kapitalvermögen. Entstammt die Gewinnausschüttung jedoch dem steuerlichen Einlagekonto der Kapitalgesellschaft, liegen bei dem Anteilseigner keine steuerbaren Einkünfte vor. Der nachfolgende Aufsatz beschreibt den Zweck und die Funktionsweise des steuerlichen Einlagekontos.

Zweck des steuerlichen Einlagekontos

Leisten Anteilseigner einer Kapitalgesellschaft Einlagen in die Gesellschaft, sind diese in der Bilanz der Kapitalgesellschaft als gezeichnetes Kapital (Stammkapital oder Grundkapital) oder unter den Kapitalrücklagen auszuweisen (§ 272 Abs. 2 HGB).

Gewinne, die die Kapitalgesellschaft im aktuellen Wirtschaftsjahr sowie in früheren Wirtschaftsjahren erzielt hat, sind in der Bilanz der Kapitalgesellschaft als Gewinnrücklagen, Gewinnvortrag oder Jahresüberschuss auszuweisen (§ 266 Abs. 3 A III. bis V. HGB).

Leistet die Kapitalgesellschaft eine Ausschüttung an ihre Anteilseigner, muss eine Trennung vorgenommen werden können, inwieweit es sich dabei um eine Rückzahlung der Gesellschaftereinlagen oder eine Auskehrung der Gewinne der Kapitalgesellschaft handelt.

Die Unte...