Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Körperschaftsteuer | Behandlung des Körperschaftsteuerguthabens bei Umwandlung (BFH)
§ 37 Abs. 7 KStG ist nach
formwechselnder Umwandlung einer Körperschaft in eine Personengesellschaft auf
Erträge aus der Aufzinsung des Körperschaftsteuerguthabens bei der
Personengesellschaft anzuwenden, wenn an ihr entweder unmittelbar oder über
eine Personengesellschaft mittelbar ausschließlich Körperschaften beteiligt
sind (entgegen BStBl I 2008, 280: ; veröffentlicht am ).
Hintergrund: Erträge und Gewinnminderungen der Körperschaft, die sich aus der Anwendung des Absatzes 5 ergeben, gehören nicht zu den Einkünften im Sinne des EStG. Die Auszahlung ist aus den Einnahmen an Körperschaftsteuer zu leisten (§ 37 Abs. 7 KStG).
Sachverhalt: Streitig ist, ob § 37 Abs. 7 KStG unmittelbar auf die Klägerin als Personengesellschaft anzuwenden ist, wenn diese im Wege eines ...