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Grunderwerbsteuer | Anzeigepflicht bei einer steuerbegünstigten Grundstückseinbringung in eine Gesamthand
Bei einer steuerbegünstigten Einbringung eines Grundstücks in eine Gesamthand ist laut die Verminderung der Beteiligung eines grundstückseinbringenden Gesellschafters am Vermögen der Gesamthand nach § 19 Abs. 2 Nr. 4 GrEStG anzuzeigen, selbst wenn sich dadurch der personelle Gesellschafterbestand der Gesamthand nicht ändert.