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AfA-Bemessungsgrundlage einer unter Denkmalschutz stehenden Immobilie
Bei der Ermittlung des Verkehrswerts eines unter Denkmalschutz stehenden Mietwohngrundstücks im Ertragswertverfahren nach der Verordnung über die Grundsätze für die Ermittlung der Verkehrswerte von Grundstücken (ImmoWertV) kann gem. nrkr. NWB JAAAG-72884 (BFH-Az.: IX R 43/17, EFG 2018 S. 456 NWB WAAAG-70379) der für den Grund und Boden ermittelte Wert nicht im Wege einer Abzinsung oder durch einen Abschlag herabgesetzt werden (Bezug: § 7 S. 445Abs. 4 Satz 1 EStG; § 16, § 17 Abs. 2, § 18 Abs. 1, § 20 ImmoWertV).