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NWB Nr. 41 vom Seite 3321 Fach 3 Seite 9879

Sanierungsgewinn bei Zwangsvergleich eines Einzelunternehmers bzw. einer Personengesellschaft

von WP StB Dipl.-Kfm. Dr. Volker Weilep, Celle

Vor dem Hintergrund steigender Insolvenzfälle in den letzten Jahren gewinnt der Zwangsvergleich zunehmende Bedeutung. Die Steuerfreiheit des durch das Zwangsverfahren anfallenden Sanierungsgewinns i. S. des § 3 Nr. 66 EStG kann als grundsätzliche Voraussetzung für den erfolgreichen Abschluß des Zwangsvergleichs angesehen werden.

I. Das Zwangsvergleichsverfahren

1. Rechtliche Voraussetzungen

Der Zwangsvergleich ist eine der in der Konkursordnung (KO) zur Beendigung eines Konkursverfahrens vorgesehenen Maßnahmen (§§ 173-201 KO). Er ist ein Rechtsinstitut eigener Art und wird zwischen dem Gemeinschuldner und den nicht bevorrechtigten Gläubigern geschlossen, wodurch er allerdings noch keine Wirksamkeit erlangt. Sein Abschluß vollzieht sich nach verfahrensrechtlichen Grundsätzen und nicht in der Form des Privatrechts.

Bevor Überlegungen über die Möglichkeiten eines angestrebten Zwangsvergleichs angestellt werden können, muß zuvor sichergestellt sein, daß finanzielle Mittel zur Befriedigung der Mindestquote für die Vorrechtsgläubiger i. S. des § 61 Abs. 1 Nr. 1 bis 5 KO sowie der Befriedigung der anerkannten und festgestellten Forderungen für die nicht bevorrechtigten Gläubiger gem. § 61 Abs. 1 Nr. 6 KO be...

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Sanierungsgewinn bei Zwangsvergleich eines Einzelunternehmers bzw. einer Personengesellschaft

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