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Berufsbetreuer und Bestandskraft
Ein Steuerbescheid ist auch bei einem erst nachträglich erkannten Verstoß gegen das Unionsrecht nicht unter günstigeren Bedingungen als bei einer Verletzung innerstaatlichen Rechts änderbar, da das Korrektursystem der §§ 172 ff. AO die Durchsetzung der sich aus dem Unionsrecht ergebenden Ansprüche ohne Verstoß gegen das Unionsrecht abschließend regelt.
Der NWB OAAAE-39781 (BStBl 2013 II S. 976) aufgrund des „Zimmermann“ NWB BAAAE-23431 (UR 2013 S. 35) seine Rechtsprechung dahin geändert, dass auch die Leistungen eines selbständigen Berufsbetreuers von der Umsatzsteuer befreit sein können. Aufgrund des EuGH-Urteils hatte der klagende Berufsbetreuer noch im Jahr 2012 die Erstattung auch der in den Jahren 2004 und 2005 gezahlten Umsatzsteuer beantragt. Für diese Jahre war ab...BStBl 2007 II S. 436BStBl 2011 II S. 151