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Bürokratieentlastungsgesetz III (BEG III) und Umsatzsteuer
I. Einführung
Die Bundesregierung treibt den Abbau von Bürokratie mit dem Bürokratieentlastungsgesetz III (kurz: BEG III) voran und will damit die Wirtschaft stärken. Der Schwerpunkt liegt dabei auf der Entbürokratisierung des Steuerrechts und der konsequenten Nutzung der Digitalisierung. Nach dem vorliegenden Eckpunktepapier des Bundeswirtschaftsministeriums zum BEG III ist umsatzsteuerrechtlich eine vierteljährliche statt monatliche Umsatzsteuervoranmeldung für Gründer vorgesehen.
Ausgangslage: Für die Existenzgründer gilt eine Sonderregelung für die Umsatzsteuervoranmeldung. Der Grundsatz des Umsatzsteuerrechts, dass Unternehmen, deren Umsatzsteuer unter 7.500 € liegt, die Umsatzsteuervoranmeldung nur einmal im Quartal einreichen müssen, gilt für sie nicht; vielmehr müssen sie – wie z. B. Großkonzerne – die Umsatzsteuer monatlich melden. Damit unterliegen sie auch bei geringen Umsätzen gesteigerten bürokratischen Anforderungen.
Geplante Maßnahme: Befreiung der Existenzgründer von der monatlichen zugunsten einer vierteljährlichen Umsatzsteuervoranmeldung. Diese Maßnahme lässt sich durch eine Anpassung des § 18 Abs. 2 Satz 4 UStG umsetzen.
Von einer derartigen Maßnahme profitieren auch umsatzst...