SteuerStud Nr. 9 vom Seite 557

Ergebnisse der Steuerberaterprüfung 2018/2019

Andreas Wellmann | Geschäftsführer der Steuerlehrgänge Dr. Bannas GmbH

Sehr geehrte Leserinnen und Leser,

betrachtet man die von der Bundessteuerberaterkammer veröffentlichten Ergebnisse der StB-Prüfung 2018/2019 genauer (vgl. dazu den Schlusspunkt auf S. 620 in diesem Heft, NWB IAAAH-23048), lassen sich einige zu erwartende, aber auch einige unerwartete Schlüsse ziehen (Quelle aller nachfolgend angegebenen Zahlen und Erfolgsquoten ist die Bundessteuerberaterkammer). Zunächst einmal ist festzustellen, dass die Erfolgsquote wieder auf ein „normales“ Maß angestiegen ist. 63,4 % der Kandidaten, die die Prüfung beendet haben, haben die schriftliche Prüfung bestanden (im Vorjahr nur 56,3 %) und 57,5 % haben die Gesamtprüfung bestanden (50,5 % im Vorjahr). Die Kandidatenanzahl ist leicht gesunken, was zu erwarten war, da es in der Prüfung 2017/2018 durch die sehr hohe Durchfallquote der Prüfung 2016/2017 eine Vielzahl an Wiederholern gab. Grundsätzlich bewegt sich die Kandidatenanzahl weiterhin auf einem zu niedrigen Niveau, um die Anzahl der Berufsträger in der Branche langfristig zu erhalten.

Bemerkenswert ist, dass die Durchfallquote der mündlichen Prüfung gestiegen ist, was aus meiner Sicht mit der niedrigen Durchfallquote der schriftlichen Prüfung zu erklären ist. Dies entspricht meiner persönlichen Erfahrung der letzten 20 Jahre, wonach eine geringe Durchfallquote in der schriftlichen Prüfung fast immer eine höhere Durchfallquote in der mündlichen Prüfung nach sich gezogen hat. Dieser Zusammenhang wird allerdings von allen mir bekannten Prüfern regelmäßig dementiert. Warum auch immer, gilt dieser Zusammenhang langfristig nicht im Kammerbezirk München. Dort ist i. d. R. eine vergleichsweise niedrige Durchfallquote in der schriftlichen Prüfung zu verzeichnen; die Gesamtquote am Ende bewegt sich aber immer im Bundesdurchschnitt.

Neben regionalen Unterschieden sind noch einige weitere strukturelle Ergebnisse interessant, so beispielsweise, wenn man die Noten in den einzelnen Klausuren betrachtet: In der Verfahrensrechts-Klausur erzielten 60,3 % eine Note von 4,5 und besser, bei der Klausur aus dem Ertragsteuerrecht waren es 66,1 % und bei der Klausur aus dem Bilanzsteuerrecht am letzten Tag sogar 77,8 %. Dass die Verfahrensrechts-Klausur die schlechtesten Ergebnisse aufweist, ist nicht überraschend. Der Umfang der Klausur ist viel zu groß und der üblicherweise sehr komplexe AO-Sachverhalt ist für Kandidaten in Anbetracht der sehr angespannten Situation dann kaum zeitgerecht zu erfassen. Hier täte das bayerische Finanzministerium (die Verfahrensrechts-Klausur wird dort erstellt) gut daran, die Situation ein wenig zu entschärfen. In meiner bereits online veröffentlichten Analyse (vgl. NWB ZAAAH-23051), betrachte ich darüber hinaus noch die Aspekte „Anzahl der Versuche“ sowie „Berufsgruppen“.

Abschließend lässt sich festhalten, dass wir nach einigen unangenehmeren Jahren wieder im unteren Bereich der Durchfallquoten angelangt sind (schriftlich 30–40 % und nach der Mündlichen 40–50 %). Daher ist in ein bis zwei Jahren mit einem Anstieg zu rechnen (die Ergebnisse der letzten 20 Jahre lassen sich in Wellenbewegungen darstellen), da nicht zu erwarten ist, dass die Finanzministerien die Prüfungsklausuren vereinfachen oder andere Maßstäbe für die Bewertung heranziehen werden. Es wird daher immer mehr zum Problem, ausreichend Nachwuchs für den Berufsstand aufzubauen.

Herzliche Grüße

Ihr

Andreas Wellmann

Fundstelle(n):
SteuerStud 9/2019 Seite 557
NWB DAAAH-16260