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PiR Nr. 6 vom Seite 189

Relevanz der Frequenz der Berichterstattung für das Periodenergebnis

WP Dr. Jens Freiberg

I. Einführung

Mit der Umsetzung der Transparenzrichtlinie-Änderungsrichtlinie Ende November 2015 ist die Pflicht zur Veröffentlichung von Quartalsberichten bei einer Notierung an der Frankfurter Börse entfallen. Die Neufassung der Börsenordnung erlaubt für die (Finanz-)Berichterstattung eine bezogen auf die Transparenzanforderungen deutlich reduzierte Quartalsmitteilung. Die Veröffentlichung eines Quartalsfinanzberichts bleibt damit nur für die Halbjahresberichterstattung verpflichtend, wahlweise kann aber auch zum Ende des ersten (Q1) und dritten (Q3) Quartals weiterhin anstatt einer bloßen Mitteilung ein Finanzbericht (IAS 34.4 „interim financial report“) publiziert werden. Inhaltlich knüpft der Finanzbericht an den letzten veröffentlichten Abschluss an; die (Finanz-)Informationen zum letzten Berichtsstichtag sind zu aktualisieren. Die Kenntnis der bisherigen Finanzberichterstattung wird vorausgesetzt.

In der Konsequenz sind für den Zwischenbericht die gleichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden heranzuziehen (IAS 34.28), die auch für den letzten Abschluss Anwendung fanden (IAS 34.29). Verfolgt wird dennoch ein diskreter Ansatz (discrete view): Jede Berichtsperiode g...

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