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Online-Nachricht - Donnerstag, 06.06.2019

Keine Kapitalertragsteuer bei dauerdefizitärer Eigengesellschaft der Gebietskörperschaft

Eine Gebietskörperschaft (z.B. Gemeinde), die an einer dauerdefizitären Kapitalgesellschaft, die kommunale Aufgaben erfüllt, mehrheitlich beteiligt ist und deren Verluste trägt, muss keine Kapitalertragsteuer für die verdeckte Gewinnausschüttung zahlen, die sich daraus ergibt, dass die Kapitalgesellschaft verlustträchtige Aufgaben der Gebietskörperschaft übernimmt.

Hintergrund: Von einer verdeckten Gewinnausschüttung spricht man, wenn es bei einer Kapitalgesellschaft (z.B. GmbH) zu einer Vermögensminderung kommt, die durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst ist, z.B. ein überhöhtes Gehalt an den Gesellschafter-Geschäftsführer. Vom Grundsatz her kann auch das Dauerverlustgeschäft einer kommunalen GmbH zu einer verdeckten Gewinnausschüttung zu Gunsten der Gebietskör...