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Neue Gesetzgebung – aktualisierte Geringfügigkeits-Richtlinien 2019
[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 1744Die korrekte Abrechnung von geringfügigen Beschäftigungen ist ein, wenn nicht sogar der Dauerbrenner im Sozialversicherungsrecht. Der Gesetzgeber und die Rechtsprechung sorgen hier in beständiger Regelmäßigkeit für Änderungen der Rechtslage und der Rechtsauffassungen. Deshalb haben die Spitzenorganisationen der Sozialversicherungsträger (wieder einmal) neue Geringfügigkeits-Richtlinien veröffentlicht, die die ab 2019 wirksamen Neuerungen erläutern und wertvolle Umsetzungshinweise liefern.
Den ausführlichen Beitrag finden Sie .
Kurzfristige Beschäftigungen (Zeitgeringfügigkeit)
[i]Modifikation bei der Addition mehrerer BeschäftigungenDie bereits für die Jahre 2015–2018 maßgeblichen Zeitgrenzen für die Versicherungsfreiheit von sog. kurzfristigen Beschäftigungen gelten seit dem unbefristet weiter. Es ist also weiterhin auf drei Monate oder 70 Arbeitstage im Kalenderjahr abzustellen. Bei der Addition mehrerer kurzfristiger Beschäftigungen wurde jedoch die Bewertung etwas modifiziert: Sowohl ein voller Kalendermonat als auch ein Zeitmonat werden jetzt jeweils mit 30 Tagen angesetzt.
Trotz Einhaltung der Zeitgrenzen kann eine Beschäftigung sozialversicherungspflichtig sein, wenn sie berufsmäßig aus...