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Unentgeltliche Übertragung von Mitunternehmeranteilen auf gemeinnützige Stiftungen
[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 1730Im Hinblick auf die Übertragung von Mitunternehmeranteilen an Personengesellschaften auf gemeinnützige Körperschaften (insbesondere Stiftungen) haben sich in der jüngeren Vergangenheit sowohl in der Rechtsprechung des BFH als auch in der Praxis der Finanzverwaltung einige Entwicklungen ergeben, die es im Rahmen der Steuergestaltungsberatung zu beachten gilt. Dieser Beitrag stellt die genannten Entwicklungen dar.
Den ausführlichen Beitrag finden Sie .
I. Allgemeine Grundsätze hinsichtlich der unentgeltlichen Übertragung von Mitunternehmeranteilen
[i]Sicherstellung der Besteuerung stiller ReservenEine der wesentlichen Voraussetzungen für die Inanspruchnahme des Buchwertprivilegs des § 6 Abs. 3 EStG ist, dass die Besteuerung der stillen Reserven der vom zu übertragenden Mitunternehmeranteil repräsentierten (anteiligen) Wirtschaftsgüter nach der Übertragung auf Ebene der übernehmenden gemeinnützigen Stiftung sichergestellt ist.
II. Allgemeine Grundsätze zur Sicherstellung der Besteuerung stiller Reserven bei gemeinnützigen Stiftungen
[i]Mitunternehmeranteil als wirtschaftlicher GeschäftsbetriebEine Sicherstellung der Besteuerung der stillen Reserven bei der übernehmenden gemeinnützigen Stiftung ist nur gegeben, wenn der zu übertragende Mitunternehmeranteil an der Personengese...