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Die Besteuerung der Spekulationsgeschäfte nach § 23 EStG
I. Begriff des Spekulationsgewinns
Zu den sonstigen Einkünften i. S. des § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 7 EStG gehören die Einkünfte aus Spekulationsgeschäften (§ 22 Nr. 2 EStG). Den Begriff des Spekulationsgeschäfts erläutert § 23 EStG. Die Einkünfte aus Spekulationsgeschäften werden auch als Spekulationsgewinn bezeichnet. Diese Bezeichnung ist aber in einem doppelten Sinne irreführend. Bei den sonstigen Einkünften wird der Überschuß der Einnahmen über die WK ermittelt, nicht aber der Gewinn; zudem kommt es auf eine Spekulation des Stpfl. nicht an. Gleichwohl soll hier der in der Praxis gebräuchliche Ausdruck ”Spekulationsgewinn” verwendet werden.
Gewinne aus der Veräußerung von WG des privaten Vermögens sind grds. nicht stpfl. Ausnahmen hiervon gelten gem. § 17 EStG für Gewinne aus der Veräußerung von Anteilen an KapGes bei wesentlicher Beteiligung - sie werden den Einkünften aus Gewerbebetrieb zugewiesen - und gem. § 23 EStG für Spekulationsgewinne - sie gehören zu den sonstigen Einkünften.
Spekulationsgeschäfte sind solche Geschäfte bzgl. WG des Privatvermögens, bei denen
die Veräußerung vor der Anschaffung erfolgt; hier spielen Fristen keine Rolle, oder
zwischen Anschaffung und nachfolgender Veräußerung bestimmte Fristen nicht überschritten werden.
Die Spekula...