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Mißbrauchsverdächtiger Mietvertrag zwischen Ehegatten
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I. Sachverhalt und Problemstellung
Die Klägerin F war als Insolvenzsachbearbeiterin im Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsbüro ihres Ehemanns M angestellt. Ihre Arbeitszeit betrug pro Monat - ”nach näherer Weisung durch den Arbeitgeber” - regelmäßig 50 Stunden bei einem pauschalversteuerten Arbeitslohn von 500 DM. Sie erwarb einen Pkw für ca. 14 000 DM netto, den sie auf die Dauer von vier Jahren an ihren Ehemann für 360 DM monatlich zuzüglich MwSt ”zur Nutzung als Geschäftswagen” vermietete. Die Überlassung des Pkw an Dritte war dem Mieter untersagt mit Ausnahme der Überlassung an seine Arbeitnehmer als Dienstwagen. Der Ehemann hatte sämtliche Pkw-Kosten zu tragen. Mit Vereinbarung vom selben Tag überließ der Ehemann der Ehefrau F den Pkw für die Dauer des Mietverhältnisses ”zur dienstlichen und privaten Nutzung”. Das Entgelt für die private Nutzung wurde auf 160 DM monatlich zuzüglich MwSt festgelegt. F zeigte dem FA gegenüber die Eröffnung eines ”Gewerbebetriebs Kfz-Vermietung” an und machte in ihrer USt-Erklärung für das Streitjahr 1986 abziehbare Vorsteuerbeträge in Höhe von 2 017,20 DM geltend. Aus der Vermietung des Pkw erklärte s...