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Einkommensteuer | Therapiehund als Arbeitsmittel einer Lehrerin
Aufwendungen für einen Therapiehund können nach dem bei Lehrern zu den abzugsfähigen Werbungskosten gehören.
Die Klägerin war als Lehrerin an einer Realschule tätig, zu deren Lehrkonzept tiergestützte Pädagogik gehörte. Auf einer Schulkonferenz wurde der Beschluss gefasst, zur Umsetzung dieses Konzepts einen Therapiehund anzuschaffen. Die Klägerin wurde mit der Ausbildung und der außerschulischen Versorgung des Hundes beauftragt. Sie erwarb daraufhin eine Hündin, die in der Folgezeit zum Therapiehund ausgebildet wurde. In ihren Steuererklärungen für die Streitjahre machte die Klägerin die von ihr für die Hündin getragenen Kosten (Abschreibung, Aufwendungen für eine Tierhaftpflichtversicherung, Futtermittel, Hundepflege, Tierarzt, Besuch der Hunde...